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Bioabfälle und Klärschlamm

Einige Bioabfälle und Klärschlämme dürfen nach Vorbehandlung als Düngemittel für landwirtschaftliche Anbauflächen verwendet werden. Bei richtiger Anwendung dieser Stoffe können natürliche Ressourcen eingespart werden.


Beschreibung

Für eine Anwendung sind bestimmte Bedingungen einzuhalten. Unter anderem sind teilweise Schadstoffgrenzwerte in den Materialien und innerhalb der verwendeten Flächen einzuhalten. In diesen Fällen sind die Untersuchungen auf diese Schadstoffe von anerkannten Untersuchungsstellen durchzuführen. Außerdem gibt es Höchstmengenregelungen für Klärschlämme und Bioabfälle und es gelten vorsorglich Beschränkungen für bestimmte Gebiete (zum Beispiel Wasserschutz- und Naturschutzgebiete).

Der Kreis Höxter ist mit der Landwirtschaftskammer für die Einhaltung der Regeln zuständig.

Gebühren

Die Höhe von Gebühren ist abhängig von dem Prüfungsaufwand. Die Mindestgebühr für eine eingegebene Klärschlammvoranzeige beträgt 50,00 Euro.

Erforderliche Unterlagen

Informationen zur Änderung der Klärschlammverordnung erhalten Sie  hier.

erforderliche Unterlagen für Bioabfälle:

Soweit diese Abfälle bestimmte materielle Anforderungen erfüllen und einer ständigen anerkannten Güteüberwachung unterliegen, können umfangreiche Befreiungen bezüglich der Nachweise erwirkt werden.

 

  • Vom Lieferschein befreite Bioabfallbehandler und Gemischhersteller haben jedoch der Kreisverwaltung Höxter mindestens jährliche Listennachweise zu übergeben, die die jeweils abgegebenen Mengen, den Abgabezeitraum und Name und Anschrift des Abnehmers enthalten.
  • Seitens der Bewirtschafter der Aufbringungsflächen besteht die Verpflichtung zur einmaligen Meldung dieser Flächen bei der Kreisverwaltung Höxter.

Hinweis: Alle Unterlagen können auch als Anlage zur Email oder per Fax eingereicht werden.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsvorschriften sind:

die Düngemittelverordnung

die Klärschlammverordnung

die Bioabfallverordnung

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Martin Lohberg
Bioabfall/Klärschlamm
Kreishaus Höxter
Zimmer D 724
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4412
  05271 / 965-84498
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Formulare