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Gerüche

Gerüche werden über die Nase wahrgenommen. Gerüche aus landwirtschaftlichen oder gewerblichen Anlagen können das Befinden von Menschen beeinflussen. Anlagen oder Betriebe müssen daher festgelegte Geruchshäufigkeiten, das heißt wie lange und wie stark eine Anlage stinken darf, einhalten.


Beschreibung

Rechtsgrundlagen

TA Luft, BImSchG, GIRL, 31. BImSchV

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Eugen Peine
Kreishaus Höxter
Zimmer B 709
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4472
  05271 / 965-4498
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Michael Grawe
Kreishaus Höxter
Zimmer B 711
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4473
  05271 / 965-4498
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung