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Tierseuchenbekämpfung

Krankheiten bei Tieren, die entweder schwere wirtschaftliche Schäden verursachen oder die im besonderen Maße gefährlich für Menschen oder Tiere sind, werden als sogenannte anzeigepflichtige Tierseuchen staatlich bekämpft. Um rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen einleiten zu können, ist jeder Verdacht oder Ausbruch dem Veterinärdienst anzuzeigen. Insbesondere die Afrikanische Schweinepest und die Geflügelpest stellen derzeit deutschlandweit eine besondere Bedrohung dar.


Beschreibung

Durch regelmäßige und Anlass bezogene Untersuchungen von Tieren sowie die Einhaltung von Vorgaben zur Biosicherheit in Betrieben sollen Tierseuchen frühzeitig erkannt und ihre Ausbreitung verhindert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind beim Handel von Tieren daher auch amtliche Gesundheitsbescheinigungen erforderlich.

Um die Identität von Tieren und Tierbewegungen im Rahmen des Handels als Überwachungsbehörde lückenlos nachvollziehen zu können, müssen Tierhalter zusätzliche Vorgaben einhalten, die folgende Bereiche betreffen:
•    Anmeldung von Tierbeständen
•    Kennzeichnung von Tieren
•    Führung eines Bestandsregisters
•    Meldung von Tierbewegungen an die HI-Tier
•    Ausstellung eines Rinder- und Pferdepasses

Bekämpfungsmaßnahmen im Falle des Ausbruchs von Tierseuchen richten sich nach den Rechtsvorgaben und werden in Form einer Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Verendete Tiere, Tierkörperteile, tierische Erzeugnisse und Speiseabfälle sind im Rahmen der Tierkörperbeseitigung unschädlich zu beseitigen.
Für den Kreis Höxter ist die SecAnim GmbH, Brunnenstraße 138, 44536 Lünen, Telefon: 02306 / 9270921, zuständig.

Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie den tierärztlichen Bereitschaftsdienst unter folgender Nummer erreichen:
05271 / 965-7171

Rechtsgrundlagen

Tiergesundheitsgesetz und dazu erlassene Rechtsverordnungen
EU-Tiergesundheitsrechtsakt sowie zugehörige Delegierte –
und Durchführungsverordnungen

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Abteilungsleiter Dr. Jens Tschachtschal
Tierseuchenbekämpfung
Kreishaus Höxter
Zimmer C 143
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-2300
  05271 / 965-2999
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Dr. Ariane Jacobi
Tierseuchenbekämpfung
Kreishaus Höxter
Zimmer B 24
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-2319
  05271 / 965-2999
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Tino Ritters
Tierseuchenbekämpfung
Kreishaus Höxter
Zimmer B 24
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-2302
  05271 / 965-82399
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Leonie Conze
Tierseuchenbekämpfung
Kreishaus Höxter
Zimmer B 18
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-2305
  05271 / 965-2999
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Bettina Müller
Tierseuchenbekämpfung
Kreishaus Höxter
Zimmer B 18
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-2304
  05271 / 965-2999
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Hans-Jürgen Vieth
Tierseuchenbekämpfung
Kreishaus Höxter
Zimmer C 141
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-2306
  05271 / 965-82399
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Dr. Marie-Kristin Schütte
Tierseuchenbekämpfung
Kreishaus Höxter
Zimmer B 28
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-2309
  05271 / 965-82399
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung