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Brandschutz

Der Kreis Höxter ist als Brandschutzdienststelle für das gesamte Kreisgebiet zuständig.


Beschreibung

Aufgabe der Brandschutzdienststelle ist es, die Belange des Brandschutzes sowohl im Genehmigungsverfahren als auch nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften wahrzunehmen.

Im Einzelnen ist die Brandschutzdienststelle für folgende Aufgaben zuständig:

  • Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren
  • Durchführung von Brandschauen in Gebäuden und Einrichtungen, die
    • in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder
    • in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sein würden
  • Überprüfung von baulichen Anlagen nach den Sonderbauvorschriften
  • Prüfung von Sicherheitskonzepten, zum Beispiel für Großveranstaltungen
  • Brandschutztechnische Beurteilungen von Bebauungsplänen, Löschwasserversorgung und Straßenbaumaßnahmen
  • Beratung von kreisangehörigen Feuerwehren sowie von Architekten, Planern, Bauherren und Privatpersonen

Rechtsgrundlagen

Gesetz über Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
Sonderbauvorschriften

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Sascha Tabaka
Leitstelle Höxter / Kreisfeuerwehrzentrale
Am Galgenberg 7
33034 Brakel
  05272 / 3727-1331
  05272 / 8015