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Online-Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz - Gesundheitszeugnis

Ein Gesundheitszeugnis benötigt jeder, der gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt.


Beschreibung

Die Belehrungen erfolgt online. Über folgenden Link können sich Einzelpersonen anmelden:

https://hx.gotzg.de/?

Vorraussetzungen

Personen, 

a) die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder

b) den gewerbsmäßigen Umgang mit bestimmten Lebenmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen.

Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung. Das Formular erscheint während der Online-Anmeldung und muss vor dem Belehrungstermin an die angezeigte E-Mail-Adresse geschickt werden.

Verfahrensablauf

  • Anmeldung zur Online-Belehrung auf https://hx.gotzg.de/? inkl. Terminauswahl und Bezahlung
  • zum Termin wird ein PC, Notebook oder Tablet mit stabiler INternetverbindung, ein Smartphone und ein Ausweisdokument benötigt
  • es erfolgt ein Anruf vom Technologiezentrum Glehn GmbH
  • nach Authentifizierung gibt es ein Code für die Internetseite
  • die Belehrung dauert 30 - 40 Minuten
  • im Anschluss findet ein Test statt
  • nach bestandener Belehrung steht die Bescheinigung sofort zum Download bereit

Stornierung

  • ein Termin kann nur über den zugesandten Stornierungslink storniert werden. Danach ist eine Neuanmeldung erfoderlich. Umbuchungen sind nicht möglich!
  • 7 Tage vor Belehrungtermin werden die Kosten voll erstattet.
  • bei späterer Stornierung erfolgt keine Erstattung der Kosten

Fehlender Internetzugang: beim Arbeitgeber oder im Familien- oder Freundeskreis nachfragen

Fragen zur Online-Belehrung bzw. zu technischen Problemen beantwortet das technologiezentrum Glehn GmbH, Tel.: 02182/8507-65

Eine Quittung wird nicht ausgestellt. Verwenden Sie stattdessen die Bestätigung ihres Bezahldienstes.

Zusatzinformationen

Die Online-Belehrung findet in der Sprachen Arabisch, Bulgarsich, Deutsch, Griechisch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kurdisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch und Türkisch statt.

Bearbeitungszeit

Vorlaufzeit für einen Termin mindestens 2 Tage

Gebühren

25,00 Euro

Erforderliche Unterlagen

  • PC, Notebook oder Tablet mit stabielem Internetzugang
  • Smartphone
  • Ausweis

Rechtsgrundlagen

§ 43 Infektionsschutzgesetz
Lebensmittelhygiene-Verordnung

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Hotline Gesundheitsdienst
Kreishaus Höxter
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-2222
  05271 / 965-82199

Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung