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Denkmalschutz

Als obere Denkmalbehörde ist der Kreis Höxter für das gesamte Kreisgebiet zuständig.


Beschreibung

Folgende Aufgaben werden als obere Denkmalbehörde wahrgenommen:

  • Beaufsichtigung und Beratung der unteren Denkmalbehörden
  • Tätigwerden als Sonderverordnungsbehörde im Rahmen der Gefahrenabwehr (bei Erforderlichkeit)
  • Abwicklung von Beanstandungen und Beschwerden
  • Erteilung von Grabungserlaubnissen nach dem Denkmalschutzgesetz

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen - Denkmalschutzgesetz - (DSchG NRW)
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Carolin Ischen
Kreishaus Höxter
Zimmer D 528
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4112
  05271 / 965-84199
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung