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Arzneimittel und Gefahrstoffe

Die Abteilung Gesundheitsschutz überprüft den Verkehr mit Arzneimitteln und Gefahrstoffen in den Apotheken und Einzelhandelsgeschäften im Kreis Höxter.
Einige Tätigkeiten evtl. Betreiber sind erlaubnis-, genehmigungs- oder anzeigepflichtig.


Beschreibung

Für welche Tätigkeiten ist eine behördliche Erlaubnis, Genehmigung oder Anzeige erforderlich?

  1. Betreiben einer oder mehrerer Apotheken (Erlaubnis),
  2. Betreiben eines Großhandels im Rahmen des Apothekenbetriebes (Erlaubnis)
  3. Versand von Arzneimitteln durch die Apotheke (Genehmigung)
  4. Verträge über die Heimversorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten (Genehmigung)
  5. Handel mit giftigen und sehr giftigen Gefahrstoffen im Einzelhandel (Erlaubnis)
  6. Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln im Einzelhandel (Anzeige) siehe hierzu auch Info-Blatt über freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel.

Wo finde ich meine nächstgelegene Apotheke oder Notdienstapotheke?

www.akwl.de.

Gebühren

Die Dienstleistungen im Bereich der Arzneimittel- und Gefahrstoffüberwachung sind in der Regel gebührenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen

Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage (telefonisch oder per Email)

Rechtsgrundlagen

Apothekengesetz
Apothekenbetriebsordnung
Arzneimittelgesetz
Betäubungsmittelgesetz
Betäubungsmittelverschreibungsverordnung
Chemikaliengesetz
Chemikalien-Verbotsverordnung
Gefahrstoffverordnung
CLP-Verordnung

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Katharina Korff
Kreishaus Höxter
Zimmer C 145
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-2215
  05271 / 965-82299
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung