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Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt drei Windenergieanlagen in 37696 Marienmünster

18.04.2024: Die Bürgerwind Marienmünster I GbR, Leihbühl 21, 33165 Lichtenau, beantragt gemäß § 16 ein Änderungsgenehmigungsverfahren zur Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs V172-7.2 (199 m Nabenhöhe, 7.200 kW Nennleistung) in 37696 Marienmünster. Die Genehmigungsbehörde hat entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.

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