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EG-Wasserrahmenrichtlinie

Mit der Richtlinie 2000/60/EG „zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ hat die Europäische Union bereits am 23.10.2000 einen besonderen Schutz des Gutes Wasser beschlossen.

Die so genannte „Wasserrahmenrichtlinie“ (WRRL) hat unter vielem anderen zum Ziel, binnen 15 Jahren - also eigentlich bis Ende 2015 - einen guten ökologischen Zustand der Oberflächengewässer herzustellen. Zwei Verlängerungsmöglichkeiten erweitern die Frist bis Ende 2027. Da eine Vielzahl von Maßnahmen notwendig ist und diese mit Planung und Genehmigungsverfahren in der Regel auch einigen Vorlauf brauchen, zeichnet sich ab, dass auch diese Zielmarke nicht erreicht werden kann. Die WRRL wird daher aller Voraussicht nach eine Neuauflage erfahren, denn am grundsätzlichen Ansatz der Verbesserung der Gewässer wird die EU weiter festhalten.

Alle sechs Jahre ist der Zustand der Gewässer an die EU zu berichten und es müssen die Maßnahmen dargelegt werden, die zur Zielerreichung führen sollen. Dafür werden in NRW kontinuierlich und umfangreich Erhebungen zum ökologischen und chemischen Zustand durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) durchgeführt. Es wird zum Beispiel untersucht, welche Lebensgemeinschaften von Tieren und Pflanzen in den Gewässern vorkommen und wie weit sie sich von der idealtypischen Zusammensetzung entfernt haben. Auch die Gewässerstruktur wird ermittelt und auf einer siebenstufigen Skala - von „unverändert“ bis „vollständig verändert“ - bewertet. In diese Bewertung fließen zum Beispiel die Zahl der Wanderhindernisse, die Art und Länge verbauter Ufer und das Vorhandensein von Totholz ein.

Hier setzt die Arbeit des Gewässerprojektes an. Durch die Verbesserung der Gewässerstrukturen sollen naturnähere Lebensräume entstehen und die dafür typischen Tieren und Pflanzen sollen sich dauerhaft wieder ansiedeln können.