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Archivale des Monats Juli: Dienstzeitregelung für das Höxteraner Schützenfest 1963

01.07.2024: Die Schützenfestsaison im Kreis Höxter ist derzeit in vollem Gange. Auch in Höxter steht im Juli das traditionelle Schützenfest der Schützengilde Höxter an. Da der Schützenfest-Montag ein Werktag mit normalen Arbeitszeiten war und ist, richtete der Major der Schützengilde im Festjahr 1963 einen Aufruf an die Arbeitgeber.

Sie sollten ihren Angestellten den Besuch der Festlichkeit ermöglichen. Betriebe, Behörden und Geschäfte wurden daher ab mittags um Schließung gebeten. Besonders die aktiven Schützen standen schon vormittags im Fokus der Anfrage, da sie am Schützenfrühstück und der Königspaarproklamation teilnehmen sollten. 

Oberkreisdirektor Eduard Buss orientierte sich an der Regelung der Vorjahre: Die Kreisverwaltung blieb zwar wie gewohnt geöffnet,
die Mitglieder der Schützengilde erhielten aber für den gesamten Tag eine Dienstbefreiung. Dazu mussten Sie Ihren Mitgliedsausweis beim Abteilungsleiter vorzeigen. Wer kein Mitglied war, aber in Höxter wohnte, konnte die Arbeit um 12:30 Uhr niederlegen.

Sonderregelungen gab es für Kreisbedienstete mit Wohnsitz außerhalb der Stadt Höxter. Diese konnten die Dienstbefreiung nur dann nutzen,
wenn sie diese nicht für das Schützenfest im Heimatort in Anspruch nehmen wollten. Sofern im Heimatort kein eigenes Schützenfest veranstaltet wurde
oder man die Dienstbefreiung dafür nicht in Anspruch genommen hatte, konnte ebenfalls ab 12:30 Uhr das Schützenfest in der Kreisstadt besucht werden.

Kreisarchiv Höxter: A0, Nr. 521